Stuttgart, 29. Februar 2012. Die Âé¶¹ÊÓÆµ, Stuttgart, nimmt zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart wie folgt Stellung: Nachdem die Porsche Âé¶¹ÊÓÆµ in erster Instanz vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen hat, hat das Unternehmen die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht erwartet. Auf Basis des erstinstanzlichen Urteils hat die Porsche Âé¶¹ÊÓÆµ ihren Rechtsstandpunkt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit überzeugenden Gründen deutlich gemacht und teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts nicht. Eine Pflichtverletzung von Prof. Piëch sieht die Porsche Âé¶¹ÊÓÆµ nicht. Die Porsche Âé¶¹ÊÓÆµ wird Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH einlegen.